Ehevertrag

 

 

Ehevertrag - Ja oder Nein?

Wer heiratet möchte verständlicherweise nicht über Trennung nachdenken. Die Scheidungsrate zeigt aber leider deutlich, dass der Fall der Fälle viel zu oft eintritt.

Ohne einen Ehevertrag sieht die rechtliche Situation so aus:

Die Ehepartner sind zur ehelichen Lebensgemeinschaft verpflichtet.
Es besteht gegenseitige Unterhaltsverpflichtung während aber auch nach der Ehe.
Es besteht eine Zugewinngemeinschaft. Bei Scheidung werden die gemeinsam erwirtschafteten Güter vollständig aufgeteilt.
Es besteht Versorgungsausgleich, das heißt im Falle einer Scheidung werden auch Rentenanwartschaften und Altersversorgung ausgeglichen.

Mit Ehevertrag kann man die einzelnen Verhältnisse, z.B. Vermögen, Unterhaltszahlungen, Sorgerecht, Versorgungsausgleich usw. regeln.

Wann ist ein Ehevertrag sinnvoll?

- wenn ein Partner Vermögen oder hohe Schulden mit in die Ehe bringt,
- wenn ein Partner selbständig oder freiberuflich tätig ist,
- wenn hohe Erbschaften in der Ehe erwartet werden,
- wenn ein Partner den anderen voll finanziert,
- wenn beide Partner gleichviel verdienen und keine Kinder geplant sind.

Wann kann ein Ehevertrag geschlossen werden?

Jederzeit. Man kann den Vertrag vor der Hochzeit aber auch jederzeit danach abschließen. Er sollte von einem Anwalt entworfen werden und muss nach der Unterzeichnung von beiden Eheleuten von einem Notar beglaubigt werden.

Was ist nicht möglich?

Ein Ehevertrag kann für ungültig erklärt werden, wenn er einen Partner arg benachteiligt oder sittenwidrig ist. Dies ist z. B. dann der Fall, wenn ein Unterhaltsverzicht vereinbart wurde, obwohl abzusehen ist, dass der eine Ehepartner im Falle einer Scheidung nicht in der Lage sein wird, seinen Lebensunterhalt selbständig zu sichern.

Welche Güterstände gibt es?

Gesetzlicher Güterstand (ohne vertragliche Regelungen): Zugewinnausgleich, alles was in der Ehe erwirtschaftet wurde, wird geteilt. Vermögenswerte, die schon vor der Eheschließung vorhanden waren oder Erbschaften während der Ehe sind davon ausgenommen

Modifizierte Zugewinngemeinschaft: Es wird vereinbart, dass der Zugewinnausgleich nur im Todesfalle gilt, ansonsten aber ausgeschlossen ist. Hier werden die Vorteile der Gütertrennung mit einem steuerlichen Vorteil beim Erbrecht kombiniert

Gütertrennung: Jedem Partner gehört sein Vermögen und Einkommen allein, also vollständig getrennte Kassen. Es empfiehlt sich bei diesem Güterstand jedoch eine zusätzliche Regelung bezüglich eines Testaments zu treffen, da ansonsten der überlebende Ehegatte nicht geschützt ist.

Gütergemeinschaft: Den Partnern gehört dann alles gemeinsam (egal ob vor oder während der Ehe erwirtschaftet) und im Falle einer Scheidung wird geteilt. Man kann jedoch einige Vermögensteile als „Sondergut" ausnehmen.

 

Jedes Brautpaar muss selbst entscheiden, ob und gegebenenfalls welche Regelungen getroffen werden sollen.