Heiratsantrag

 

Der Heiratsantrag - Wir helfen Ihnen!

Historisches


Der Heiratsantrag ist historisch als Auftakt zu einer Vertragsverhandlung zu sehen, denn die anschließende Verlobung hatte die Aufgabe, dass alle finanziellen und rechtlichen Absprachen zwischen den Eheleuten unter Zeugen geregelt wurden.
 

Die heutige Redewendung "Um die Hand anhalten" rührt daher, dass dies mit einem Handschlag besiegelt wurde. Dieser Handschlag erfolgte zwischen dem Vater der Braut und dem Bräutigam. Das Heiratsversprechen war also der Eheschluss und so wurde auf diese Weise die Ehe geschlossen. Die Verlobung wurde von der Kanzel bekannt gegeben, von welcher die Hochzeiter "polterten", daher stammt auch der Begriff "Polterabend".
 

Ein Heiratsantrag kann in alle Welt gegeben werden oder ganz still und leise zwischen den Eheleuten geschlossen werden. Meistens denken sich die Antragsteller was besonders Witziges, Überraschendes oder auch Exklusives aus, an das man sich Jahre danach auch noch erinnert. Glaubt man den Aussagen einiger Brautpaare und verschiedenen TV-Sendungen, dann erstreben viele vor allem junge Menschen darauf ab, einen möglichst außergewöhnlichen Heiratsantrag zu machen.
 

Es gehen fast immer wochenlange Vorbereitungen voraus. Freunde werden mit eingeweiht und als Botschafter verwendet um die geplanten Überraschungen mit zu vorzubereiten.
Auch Kurzreisen an ganz romantische Orte wie Paris oder Venedig sind sehr beliebt um den Antrag ein voller Erfolg werden zu lassen. Shows im TV werden ebenfalls zur romantischen Kulisse gern genutzt, hohe Feiertage stehen auch beträchtlich im Kurs.
 

Ist man abergläubisch sollte man sich nicht das Weihnachtsfest für einen Antrag aussuchen.

Glaubt man hier dem Volksmund, sollen diese Ehen hier nicht lange halten.
 

Geht man nach der Tradition kam es im europäischen Kulturkreis dem Manne zu, um die Hand seiner zukünftigen Frau anzuhalten. Dieses Bild hat sich zwischenzeitlich im Zuge der Gleichberechtigung gewandelt.

Übrigens: Etwa ein Drittel der Heiratsanträge gehen von Frauen aus.
 

  

Schon lange ist der Heiratsantrag nicht mehr länger ein Privileg zweier Menschen von verschiedenem Geschlecht, sondern setzt sich als Auftakt zur Eintragung einer Lebensgemeinschaft auch im Kreis der gleichgeschlechtlichen Paare durch. Den Gästen in einer Gaststätte erscheint es manchmal sicher noch komisch, wenn unerwartet ein Mann vor einem anderen kniet und ihn um seine Hand bittet oder diese Szene sich zwischen zwei Frauen abspielt. Langsam wird die Gesellschaft in dieser Hinsicht toleranter, nachdem auch der Gesetzgeber diesen Verbindungen einen klaren rechtlichen Status verliehen hat.