Standesämter

StandesamtHochzeit Standesamtlich in Dresden und Umgebung

War es früher noch obligatorisch, an dem Ort zu heiraten, an dem Sie wohnen, so gibt es heute diesbezüglich keine Einschränkungen mehr. Sie müssen lediglich die Anmeldung in Ihrem zuständigen Standesamt vornehmen, können dann aber mit den Papieren überall sonst heiraten. Soll es im Ausland sein, dann müssen Sie sich über das Recht des jeweiligen Landes informieren und über den Reiseveranstalter oder das zuständige Konsulat erfahren, welche Papiere sie brauchen und was anschließend unternommen werden muß, um die Eheschließung in Deutschland als gültig erklären zu lassen. Meistens werden Übersetzungen verlangt, ist aber nicht problematisch.

Aber auch hierzulande gibt es besonders schöne Standesämter, die Sie möglicherweise dann auswählen möchten, wenn Sie sich nicht kirchliche trauen lassen, aber dennoch auf eine schöne Stimmung nicht verzichten möchten. Eine Auswahl an schönen Standesämtern finden Sie in der Anbieterliste.

Auch Ihr Standesamt kann Ihnen sicher weiterhelfen. Mittlerweile kann dort, wo ein Standesbeamter dazu bereit ist, die Eheschließung auch außerhalb eines Standesamtes stattfinden und Sie können auf einem Schiff, in einem Schloß, einem Leuchtturm oder im Flugzeug heiraten.

Es ist also viel Gestaltungsmöglichkeit gegeben. Es gibt auch Standesämter, in denen Sie rund um die Uhr heiraten können und auch am Wochenende.
Wenn Sie es sich also wesentlich romantischer vorstellen, bei Nacht zu heiraten, so läßt sich auch das einrichten. Sie können sich Broschüren von unterschiedlichen Standesämtern zuschicken lassen. Diese enthalten auch die Angaben über die benötigten Unterlagen.

Wenn Sie vermeiden wollen, dass es ein trockener Amtsakt wird, dann erkundigen Sie sich nach der Bereitschaft des Standesamtes, weitere Gestaltungsmöglichkeiten zu erlauben, wie zum Beispiel musikalische Untermalung, ein kleiner Empfang im Foyer, vielleicht ein paar mehr Gäste und ein schöner Raum.

Lassen Sie sich das Trauzimmer zeigen und lernen Sie den Standesbeamten ein bißchen kennen. Teilen Sie ihm mit, ob Sie einen Ringwechsel möchten und sprechen Sie den Ablauf mit ihm durch. Abgesehen von der Zeremonie und dem Ort gibt es auch ein paar praktische Dinge, die Sie abklären sollten, wie Parkmöglichkeiten für Sie und Ihre Gäste und ob die Größe des Trauzimmers für Ihre vorgesehene Gästezahl ausreicht.

Die Anmeldung zur Eheschließung ist in der Regel frühestens sechs Monate vor der Hochzeit möglich.


Wichtige Informationen

Benötigte Papiere: Personalausweis oder Reisepass, Neu: ausgestellte Geburtsurkunde oder eine beglaubigte Ablichtung des Geburtseintrages.

Falls das Standesamt der Anmeldung der Eheschließung auch das Geburtsstandesamt eines Partners ist, muss dieser die Geburtsurkunde nicht neu ausstellen lassen.

Benötigte Papiere:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Neu: ausgestellte Geburtsurkunde oder eine beglaubigte Ablichtung des Geburtseintrages

Falls das Standesamt der Anmeldung der Eheschließung auch das Geburtsstandesamt eines Partners ist, muss dieser die Geburtsurkunde nicht neu ausstellen lassen.

Wenn die Verlobten adoptiert wurden, ist eine beglaubigte Ablichtung des Geburtseintrages erforderlich.

Bei Gemeinsamen Kindern ist normalerweise keine neu ausgestellte Urkunde notwendig - es reicht eigentlich die Urkunde vom Zeitpunkt der Geburt evtl. mit Vaterschaftsanerkennung und Sorgerechtserklärung.

Was die Urkunden bei schon verheiratet gewesenen Partnern betrifft, würde ich mich immer an das Standesamt der Anmeldung der Eheschliessung wenden.

Ausweis und Geburtsurkunde sind wie bei den ledigen.Ob aber die Eheurkunden neu sein müssen ist abhängig von dem Standesamt. Meist reicht die alte Ehe- oder Heiratsurkunde reicht, wenn dazu das Scheidungsurteil im Original  oder der die Sterbeurkunde des letzten Ehepartners mitgebracht wird.

Besonderheiten:

  • Einbürgerungsurkunde: Wenn Sie nicht von Geburt an die deutsche Staatsangehörigkeit besessen haben, müssen Sie die Einbürgerungsurkunde im Original mitbringen.
  • Akademische Grade: Wenn akademischen Grade im Heiratsregister eingetragen werden sollen, legen Sie bitte einen Nachweis vor - etwa das Original Ihrer Promotions- oder Diplomurkunde.
  • Minderjährigkeit eines Partners: Befreiung vom Erfordernis der Ehemündigkeit (zu beantragen beim für den Wohnort zuständigen Familiengericht).

Wenn Sie bereits verheiratet waren:

  • Neu ausgestellte Abstammungsurkunde,
  • Neu ausgestellte beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch der letzten Ehe mit Auflösungsvermerk, wenn die letzte Vorehe in der Bundesrepublik Deutschland nach dem 01.01.1958 geschlossen wurde bzw. eine neu ausgestellte Heiratsurkunde mit Auflösungsvermerk, wenn die letzte Vorehe vor dem 01.01.1958 geschlossen wurde oder in der ehemaligen DDR.
  • Zusätzlich zur unmittelbar vorangegangenen Ehe müssen Sie alle früheren Ehen und die Art ihrer Auflösung angeben. Es empfiehlt sich alle vorhandene Dokumente mitzubringen, aus denen sich die Daten sicher erkennen lassen, also z. B. Heiratsurkunden, Familienbuchabschriften älteren Datums, Sterbeurkunden, Scheidungsurteile.

Heirat mit einem ausländischen Staatsangehörigen:

  • Ehefähigkeitszeugnis (erhältlich bei dem letzten Wohnsitzstandesamt im Ausland)
  • Ledigkeitsbescheinigung (erhältlich bei dem letzten Meldeamt im Ausland)
  • Bitte lassen Sie sich unbedingt von Ihrem zuständigen Standesbeamten beraten, da die Auflistung in Einzelfällen nicht abschliessend ist.
  • Infos und Einzelheiten können Sie auch bei Ihrer Auslandsvertretung erhalten!